Spenden
Die Arbeit der Göttinger Kulturstiftung ist auf Langfristigkeit und Kontinuität angelegt. Um Wirkung zu erzielen und sichtbare Spuren zu hinterlassen, bemüht sich die Stiftung um die Erhöhung des Stiftungskapitals und damit ihrer Fördermöglichkeiten. Dabei ist sie auf Zustiftungen und Spenden kulturell interessierter, kunstsinniger Bürgerinnen und Bürger angewiesen und für jede finanzielle Hilfe dankbar.
Zustiftungen erhöhen das Stiftungskapital und sind nicht zum Verbrauch bestimmt. Spenden sind nicht kapitalerhöhend, sondern werden der Stiftung zur Erfüllung des Stiftungszweckes und zur unmittelbaren Verwendung für laufende Projekte o.ä. zur Verfügung gestellt.
Zuwendungen an die gemeinnützige Göttinger Kulturstiftung können bei der Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer steuermindernd geltend gemacht werden:
Spenden sind mit jährlich 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte bzw. des Einkommens oder bis zu 0,4 % der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgabe absetzbar.
Zuwendungen, die die Höchstbeträge überschreiten, sind in den folgenden Veranlagungszeiträumen abziehbar. Zustiftungen in den Vermögensstock einer Stiftung können, verteilt über einen Zeitraum von 10 Jahren, bis zu einem Betrag von 1.000.000 € zusätzlich abgezogen werden. Zustiftungen zum Vermögen der Stiftung sind erbschafts- und schenkungssteuerfrei.
Für Zuwendungen (Spenden oder Zustiftungen) ab 200 € stellen wir Ihnen gerne Spendenbescheinigungen aus.
Bei Zuwendungen unter 200 € ist der Überweisungsbeleg/Bankauszug als Nachweis bei der Steuererklärung ausreichend.
Weitere Informationen: www.stiftungen-goettingen.de
Kontakt
Stadt Göttingen
Fachbereich Finanzen, Frau Barsky
Neues Rathaus
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Tel: 0551 400-2858
Fax: 0551 400-2704
Email: finanzen@goettingen.de
Bankverbindung:
Stadt Göttingen
Konto-Nr. 42
BLZ 260 500 01
Sparkasse Göttingen
Stichwort "Göttinger Kulturstiftung"